QRB-Rc Baden-Württemberg e.V. | 30.05.2023 | 18:52
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Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e. V. (QRB)
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application/pdf Gemeinsame Erklaerung Bau

Abfallvermeidung im Bausektor ist eine gesellschaftliche Aufgabe

„Kreislaufwirtschaft muss auch beim Bauschutt umgesetzt werden!"

In Baden-Württemberg soll künftig mehr Material aus Bauschutt und aus Straßenaufbrüchen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft wieder verwendet und an geeigneten Stellen eingebaut werden. Dafür sprachen sich neben Landesumweltminister Franz Untersteller jetzt auch Vertreter des Finanz- und des Verkehrsministeriums, der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern sowie der Bau- und der Wohnungsindustrie aus. Sie unterzeichneten in Stuttgart eine gemeinsame Erklärung, welche zum Ziel hat, die bisherige Recyclingquote zu halten oder zu steigern.

Der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE), der zu den Unterzeichnern des Papiers zählt, begrüßt die Erklärung. Hauptgeschäftsführer Thomas Beißwenger: „Unsere gemeinsame Erklärung zur Abfallvermeidung im Bausektor ist ein wichtiges Signal - wir alle wollen eine ressourcenschonende und umweltfreundliche Recyclingwirtschaft auch im Bausektor. Hier fallen mit 10,8 Mio. Tonnen pro Jahr allein in Baden-Württemberg die größten Massenströme an. Diese Erklärung ist gleichzeitig ein notwendiges Signal, denn die vor allem von Bauträgern der öffentlichen Hand gelebte Praxis sieht manchmal anders aus."

So stellt Beißwenger einen noch immer weit verbreiteten Mangel an Akzeptanz bei RC-Baustoffen fest. „Es ist eine Tatsache, dass oftmals Primärrohstoffe eingesetzt werden, wo man ohne Qualitätsverlust und ohne Risiko hochwertiges Recyclingmaterial nehmen könnte. Frostschutzschichten bei Straßen oder Parkplätzen sind Beispiele dafür. Die Unternehmen des ISTE können beides liefern."

Der Hauptgeschäftsführer des ISTE, in dem ca. 500 Unternehmen der Steine- und Erden-Industrie in Baden-Württemberg organisiert sind, sieht einen Unterschied zwischen dem öffentlich formulierten politischen Willen und der Verwaltungspraxis vor Ort: „Es ist zu begrüßen, dass alle Parteien für eine Kreislaufwirtschaft und für die Aufbereitung und Wiederverwendung von Bauschutt sind. Das lobt der Industrieverband Steine und Erden ausdrücklich. Es ist allerdings unverständlich, weshalb in vielen Kommunen und Kreisen nicht auch entsprechend gehandelt wird. Der Gesetzgeber sollte die Verwaltungen verpflichten, im Sinne der Ressourcenschonung bei Bauvorhaben produktneutrale Ausschreibungen zu veranlassen. Anderenfalls wird er für zusätzlichen Deponieraum für nicht wiederverwendeten Bauschutt sorgen müssen. Und für mehr Rohstoffsicherung, denn der Bedarf an Primärrohstoffen, also an frisch abgebautem Sand, Kies oder Gestein, nimmt ja nicht ab. Abfallvermeidung im Bausektor ist also eine gesellschaftliche Aufgabe."

Anfang nächsten Jahres soll die neue bundesweit gültige Mantelverordnung, welche die Vorschriften zu Ersatzbaustoffen und zu Gewässer- und Bodenschutz bündelt, in einem sogenannten „Planspiel" auf Praxistauglichkeit geprüft und eine Folgenabschätzung durchgeführt werden. Beißwenger verspricht sich von dieser Initiative des Gesetzgebers weiterführende Erkenntnisse, welche Bedenken des Gewässer- und des Bodenschutzes und den Anliegen der Baustoffproduzenten Rechnung tragen: „Es kann nicht im Sinne von Kommunen und Kreisen sein, wenn Bauschutt auf Deponien gelagert wird. Der dort zur Verfügung stehende Raum geht ohnehin zur Neige. Wenn deshalb aufbereiteter Bauschutt zu qualitativ hochwertigem Recyclingmaterial wird, sollte dieses auch eingesetzt werden. Denn auch die Lagerkapazitäten der Baustoffproduzenten sind begrenzt. Und dann landet das Material wieder auf Deponien. Dafür ist es aber viel zu schade!"

Der Verbandsmanager verweist auf das Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe (QRB): „Diesen Verein haben wir vor zehn Jahren gegründet mit dem Ziel, qualitativ hochwertiges Recyclingmaterial anzubieten - umwelttechnisch einwandfrei. Dafür haben wir damals große Zustimmung bekommen. Aber dieser Rückenwind flaut  erstaunlicherweise zunehmend ab. Viele Verwaltungen fürchten, wenn sie heute RC-Material einbauen, könnten sie morgen auf Altlasten sitzen und  beim Rückbau höhere Kosten bei der Entsorgung des Bauschutts haben. Diese Sorge ist jedoch insbesondere beim Einsatz von Qualitäts-geprüften Recycling-Baustoffen mit QRB-Produktstatus nicht nachvollziehbar. Hier muss wieder mehr Vertrauen geschaffen werden, damit man sich guten Gewissens für Recycling-Baustoffe entscheiden kann!"

Beißwenger verweist auch auf den wirtschaftlichen Nutzen des Einsatzes von RC-Material. „Alle reden davon, dass Bauen teuer geworden ist. Wenn man aber sinnvoll Recyclingmaterial einsetzt und somit gebrauchte Baustoffe wiederverwendet, kann man öffentliche Kassen und private Budgets durchaus entlasten." 

 

(160 KByte)
application/pdf Verlängerung des RC-Erlasses bis zum 31.12.2019 Die "Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" vom 13.04.2004 wurden mit Erlass vom 10. Dezember 2015 durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erneut verlängert. Somit behalten die Hinweise bis zum Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung, längstens jedoch bis 31.12.2019 ihre Gültigkeit. (135 KByte)
application/pdf UM-QRB-Schreiben_2014-06

Konkretisierende Interpretation des QRB zur Vollzugshilfe und Bestätigung durch das UM Anlage: Schriftwechsel vom Juni 2014 zwischen QRB e.V. und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

(219 KByte)
application/pdf Kommentierender Erlass mit Anhang Kommentierender Erlass des UM vom 26.05.2014 zu den Vollzugshilfen (116 KByte)
application/pdf Vollzugshilfe des UM vom 28.11.2013 Vollzugshilfe des UM vom 28.11.2013 zur Überprüfung von Bauschutt-Recycling-Anlagen (RC-Anlagen) (267 KByte)
Recycling-Baustoffe mit Produktstatus - mit dem QRB geht's !

Produkt-Zertifikat und Mitgliedszeichen des QRB

Der QRB-Verein eröffnet Recycling-Baustoff-Betrieben die Möglichkeit, für Recycling-Baustoffe den Produktstatus zu erlangen und dient der Umsetzung des Erlasses "Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" vom 13. April 2004 des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (Az. 25-8982.31/37).

Der Erlass für den Einsatz von Recycling-Baustoffen sowie die Umsetzung des geforderten Qualitätssicherungssystems entstanden in einem von Umweltminister Ulrich Müller im Mai 2002 einberufenen Arbeitskreis. Vertreten in dieser Arbeitsgruppe waren:

·          Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (UVM, Obmann: Herr Ministerialrat Peter Dihlmann),

·          Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (WM),

·          Landesanstalt für Umweltschutz (LfU),

·          Prüfinstitute (ifm, ampi) sowie

·          Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE).

       

Gemäß dieses Erlasses können Recycling-Baustoffe als Produkte eingestuft werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen und eine Güteüberwachung stattfindet:

·      die Recycling-Baustoffe haben einen positiven Marktwert,

·      die Eigenschaften der Recycling-Baustoffe sind mit den Eigenschaften der zu substituierenden Primärrohstoffe    vergleichbar,

·      der Recycling-Baustoff wird in einem Betrieb, der einer Gütegemeinschaft angehört, hergestellt,

·      die hergestellten Recycling-Baustoffe halten die in der Tabelle 1 des Erlasses genannten Zuordnungswerte Z1.1 zuverlässig ein (s. nachfolgende Tabelle),

·      die Recycling-Baustoffe werden ebenso wie Primärbaustoffe ordnungsgemäß deklariert, was bedeutet, dass für das Outputmaterial einer Recyclinganlage der jeweilige Anwendungsbereich genau zu bestimmen ist.

Die weiteren notwendigen Nachweise für den Produktstatus Ihrer Recycling-Baustoffe - Nachweis positiver Marktwert, vergleichbare Eigenschaften Recycling-Baustoffe / Primärrohstoffe und Produktdeklaration - erhalten Sie bei einer QRB-Mitgliedschaft von der QRB-Geschäftsstelle.

Ressourcen im Kreislauf

Kreislaufwirtschaft am Scheideweg incl. RC-Tag




Die nachfolgende Tabelle (Auszug aus dem UVM-Erlass vom 13.04.2004) zeigt die einzuhaltenden Zuordnungswerte Z 1.1 für den Erhalt des Produktstatus sowie den Überwachungsrhythmus für die Recycling-Baustoffe (Eigen- und Fremdüberwachung). Diese Anforderungskriterien an den Produktstatus gelten für stationäre, semi-mobile und mobile Anlagen. Bitte Fußnoten beachten. 

Nr.

Parameter

Dimension

Z 1.1
(Zuordnungswert)

Eigenüberwachung

Fremdüberwachung

 

organoleptische Prüfung, Aussehen

 

 

täglich

 

 

Herkunft

 

 

  täglich

 

1

Kohlenwasserstoffe

C10-C22 (C10-C40)

mg/kg

300 (600)

 

 

2

PAK nach EPA

mg/kg

10

 

4-mal jährlich

3

EOX

mg/kg

3

 

 

4

PCB6

mg/kg

0,15

 

oder

5

Arsen

µg/l

15

 

 

6

Blei

µg/l

40

 

1-mal je

7

Cadmium

µg/l

2

nein

angefangene

8

Chrom

µg/l

30

 

10.000 Tonnen

9

Kupfer

µg/l

50

 

 

10

Nickel

µg/l

50

 

bei mobilen oder

11

Quecksilber

µg/l

0,5

 

semimobilen

12

Phenole

µg/l

20

 

Anlagen:

13

Zink

µg/l

150

 

wie oben,

14

Chlorid

mg/l

100

 

jedoch mindestens

15

Sulfat

mg/l

250

 

1-mal pro

16

pH-Wert

--------

6,5-12,5

wöchentlich

Aufstellung

17

elektrische Leitfähigkeit

µS/cm

2500

wöchentlich

 



Bei den Parametern 1 bis 4 sind die Feststoffgehalte zu bestimmen, bei den übrigen Parametern die Eluatwerte nach DIN 38414, Teil 4, Ausgabe 10/1984. Grundsätzlich gilt, dass das Material in der Kornverteilung zu untersuchen ist, in der es verwertet werden soll. Alternativ hierzu kann zur Eluatherstellung entsprechend den Regelungen der Verwaltungsvorschrift über vorläufige Lieferbedingungen für aufbereiteten Straßen-aufbruch und Bauschutt zur Verwendung im Straßenbau Baden-Württemberg vom 15.11.1991 (GABl. 1991, S. 1182) verfahren werden.

Zu 1. (Mineralölkohlenwasserstoffe): Die angegebenen Zuordnungswerte gelten für Kohlenwasserstoffverbindungen mit einer Kettenlänge von C10 bis C22. Der Gesamtgehalt bestimmt nach E DIN EN 14039 (C10-C40) darf insgesamt den in Klammern genannten Wert nicht überschreiten.

Zu 1. (Mineralölkohlenwasserstoffe): Überschreitungen der Klammerwerte (C10 bis C40), die nach analytischer Messwertbeurteilung auf Bitumenanteile zurück zu führen sind, sind außer Betracht zu lassen (UVM 12.10.2004, Az.: 25-8902.31/37 - Anerkennung des QRB).

Zu 2. (PAK nach EPA): Bis zum 31.12.2005 gilt für Z 1.1: 15 mg/kg.

Zu 4. (PCB6): Zu bestimmen ist die Summe der 6 PCB-Kongenere nach Ballschmiter Nr. 28, 52, 101, 138, 153 und 180

Zu 5. (pH-Wert): pH-Werte stellen allein kein Ausschlusskriterium dar.



Workflow des Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e. V


© 2004 Christa Szenkler, Thomas Beißwenger & in medias res GmbH

Technik: in medias res Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, Freiburg:

Dr. Christoph Lindenbeck, Stefan Giese, Michael Schulz & Martin Prechtel,

www.zopecms.de