Der Erlass des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg regelt darüberhinaus den Produktstatus von Recycling-Baustoffen.
Demnanch werden Recyclingbaustoffe - unter Einhaltung der nachfolgend genannten Kriterien - als Produkt anerkannt:
- die Recycling-Baustoffe haben einen positiven Marktwert,
- die Eigenschaften der Recycling-Baustoffe sind mit den Eigenschaften der zu substituierenden Primärrohstoffe vergleichbar,
- der Recyclingbaustoff wird in einem Betrieb, der einer Gütegemeinschaft angehört, hergestellt,
- die hergestellten Recyclingbaustoffe halten die in Tabelle 1 des Kapitels 9 des Erlasses genannten Zuordnungswerte Z1.1 zuverlässig ein,
- die Recyclingbaustoffe werden ebenso wie Primärbaustoffe ordnungsgemäß deklariert, was bedeutet, dass für das Outputmaterial einer Recyclinganlage der jeweilige Anwendungsbereich genau zu bestimmen ist.
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