Die zur Erfüllung der Vereinsaufgaben erforderlichen Mittel werden durch Beiträge aufgebracht. Die Mitgliederversammlung hat nach Ziffer 6.1 der Satzung folgende Beitragsordnung für Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag im QRB am 09.05.2018 beschlossen. Des Weiteren wird, gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung des QRB vom 16. Mai 2017, im Jahr 2018 eine projektbezogene Sonderumlage zur Weiterentwicklung “QEB 2.0“ von 125,00 € pro Mitgliedswerk im QRB erhoben. In den Folgejahren 2019 und 2020 wird eine projektbezogene Sonderumlage “QEB 2.0“ von 200,00 € pro Mitgliedswerk im QRB erhoben: 1. Die Beiträge setzen sich aus einer Aufnahmegebühr (pro Firma), einer jährlichen Gebühr (pro Werk) und der projektbezogenen Sonderumlage “QEB 2.0“ (pro Werk) zusammen. Die Kosten enthalten u.a.: Die einmalige Aufnahmegebühr dient im Wesentlichen zur Tilgung der Entwicklungs- und Programmierkosten des bisherigen QRB-Systems. Die jährlichen Kosten werden für Datenpflege, Wartungs- und Server- und Verwaltungskosten verwendet. Die auf drei Jahre begrenzte projektbezogene Sonderumlage wird für die Entwicklung von QEB 2.0 zur operativen Umsetzung der geplanten Ersatzbaustoffverordnung und von GIS-Informationen eingesetzt.
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