QRB-Rc Baden-Württemberg e.V. | 05.02.2012 | 01:03
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15.12.2009: Der UVM-Erlass - Vorläufige Hinweise...- wurde verlängert
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Die "Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial in Baden-Württemberg" (UVM-Erlass vom 13.04.2004) behalten bis zum Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung, längstens jedoch bis 31.12.2011 ihre Gültigkeit.