(Filderstadt, 06.10.2010) - „Mineralische
Kreislaufwirtschaft - Zukunftsbranche ohne Zukunft?" war das Thema des
alljährlichen Branchentreffs der Steine- und Erden-Industrie im
Südwesten. Eingeladen hatte der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg
e.V. (ISTE) zusammen mit der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB)
und der Fédération Internationale du Recyclage (FIR).
Die Branche fordert gleiche Spielregeln für
alle
„Wir sind auf dem Weg zu einer
Recycling-Gesellschaft" stellte Dr. Axel Kopp vom Bundesumweltministerium
(BMU) fest. Dass das Abfallaufkommen halbiert wurde, liege vor allem am
Baustoffrecycling, betonte ISTE-Präsident Hans-Martin Peter. Die
Verwertungsquote von Bauschutt beträgt derzeit 80 Prozent. Die Landesregierung
will diesen Anteil noch steigern. Aber statt einer Steigerung droht Stillstand.
Die Ersatzbaustoffverordnung lässt auf sich warten und dieser Schwebezustand
verunsichert die Unternehmen und auch die Vollzugsbehörden - Investitionen und
Innovationen bleiben aus und „schwarze Schafe" beim Baustoffrecycling
werden geschont.
Peter forderte deshalb, der Marktzugang für
Recyclingbaustoff müsse gesichert und eine bundeseinheitliche Regelung schnell
verabschiedet werden. Michael Stoll, Vorsitzender des BRB und Präsident der
FIR, forderte die Bundesregierung auf, die Grenzwerte aktiv zu gestalten, statt
einfach die von der EU vorgegeben Werte zu übernehmen.
Kopp beteuerte, dass die
Ersatzbaustoffverordnung auf dem Weg sei und keine Überraschungen berge. Er
rechne damit, dass es bei einer Verwertung von 80 Prozent bleiben wird. Zudem
seien alle Kriterien des Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe
Baden-Württemberg e.V. (QRB) berücksichtigt worden und werden bald bundesweit
gelten.
Neueste Datengrundlagen bestätigten
gleichbleibend hohe Verwertungsquoten von RC-Baustoffen der Qualitätsklassen 1
und 2 bei teilweise sogar deutlich erweiterten Einsatzmöglichkeiten, so Bernd
Susset, Umweltreferent des ISTE und Forschungsbeauftragter des BMU zur
Fachbegleitung im Verordnungsverfahren der Ersatzbaustoffverordnung. Voraussetzung
hierfür sei die Schaffung von Rahmenbedingungen für ein entsprechendes
Marktpotenzial für beide Klassen. Holger Alwast von der Prognos AG bestätigte,
dass die Prognos-Studie zur Folgeabschätzung der Bundesverordnungen im Auftrag
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Verwertungsquoten
im Bereich Ersatzbaustoffe in Technischen Bauwerken eher unterschätze. Die
Ergebnisse müssten aktualisiert werden.
Albrecht Heckele von der Hochschule
Biberach präsentierte erste Ergebnisse einer Studie zur Folgeabschätzung der
Ersatzbaustoffverordnung. Auch er kommt zu dem Ergebnis, dass die
Ersatzbaustoffverordnung die Verwertung von Bodenmaterial und Bauschutt nicht
einschränke, sondern die Nutzungsmöglichkeiten erweitere. Die Verfüllung in
Abgrabungen im Rechtsbereich der Bundes-Bodenschutz und Altlasten-Verordnung
werde allerdings erschwert. Darüber hinaus müsse die Verwertung aufwendiger
rechtsverbindlich dokumentiert werden.
Umweltministerium Baden-Württemberg lobt
QRB
Andreas Hollatz vom Umweltministerium
Baden-Württemberg dankte dem ISTE und dem QRB ausdrücklich dafür, dass dank des
Qualitätssicherungssystems QRB neben den Primärbaustoffen auch
Sekundärbaustoffe einem hohen Qualitätsstandard genügen. Nun sei der Bund
gefordert, mit einer Ersatzbaustoffverordnung Rechtssicherheit herzustellen und
durch einheitliche Regelungen ungleiche Wettbewerbsbedingungen in den Ländern
zu beseitigen. Die ökologischen Anforderungen bei der Herstellung von
Recycling-Baustoffen müssten in einem vernünftigen Verhältnis zu den
technischen Möglichkeiten stehen.
Überarbeitungsbedarf bei den Regelungen zur
Verfüllung von Abgrabungen
Christa Szenkler, Vorsitzende der
BDI-Projektgruppe Boden/Grundwasser, sieht deutlichen Überarbeitungsbedarf im
Regelungsbereich der zur Novelle anstehenden Bundes-Bodenschutzverordnung. Die
derzeit geplanten Grenzwerte und Geringfügigkeitsschwellenwerte würden eine
Verfüllung unmöglich machen. Kopp bestätigte, dass es hier zu zusätzlichen Einschränkungen
kommen werde.
Sicherheitsleistungen mit Augenmaß
Sicherheitsleistungen müssten mit Augenmaß
festgelegt werden und dürften nicht zur Existenzfrage werden, so Ludwig,
Vorsitzender des QRB. Christoph Keckeisen vom Landratsamt Hohenlohekreis
betonte, dass es sich bei der Preisspanne der Landesanstalt für Umwelt,
Messungen und Naturschutz (LUBW) von 10 Euro/Tonne bis 40 Euro/Tonne für die
Sicherheitsleistungen im Baustoffrecycling um eine Empfehlung handle. Im
vorgestellten Sonderfall mobiles Bauschuttrecycling wich das Landratsamt mit
< 10 Euro/Tonne deutlich nach unten ab.
Auch in diesem Jahr nutzten knapp 300
Teilnehmer die Gelegenheit, sich auf dem überregional ausgerichteten
Baustoff-Recycling-Tag zu informieren und auszutauschen.