Die o.g. Verwaltungsvorschrift "VwV Boden Baden-Württemberg" des
Umweltministeriums Baden-Württemberg vom 14. März 2007 ist ab sofort
gültig für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial.
Der Anwendungsbereich
dieser VwV bezieht sich auf den Einsatz von Böden
- in bodenähnlichen Anwendungen unterhalb der
durchwurzelbaren Bodenschicht, z.B. zur Verfüllung von Abgrabungen und für
landschaftsbauliche Maßnahmen sowie
- in technischen Bauwerken.
Das Umweltministerium weist darauf hin, dass durch diese
Verwaltungsvorschrift die in einigen Fachverlagen veröffentlichte und in der
Homepage der LAGA eingestellte Mitteilung 20 der LAGA, Allgemeiner Teil I, Teil
II Technische Regeln für die Verwertung von Bodenmaterial und Teil III
Probenahme und Analytik in Baden-Württemberg keine unmittelbare Wirkung
entfalten. Die wesentlichen Aussagen aus diesen Werken sind in beigefügter
Verwaltungsvorschrift für die Bodenverwertung zusammengefasst umgesetzt.
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