QRB-Rc Baden-Württemberg e.V. | 18.05.2012 | 18:40
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14.03.2007: VwV Boden Baden-Württemberg
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Die o.g. Verwaltungsvorschrift "VwV Boden Baden-Württemberg" des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom 14. März 2007 ist ab sofort gültig für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial. Der Anwendungsbereich dieser VwV bezieht sich auf den Einsatz von Böden
  • in bodenähnlichen Anwendungen unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht, z.B. zur Verfüllung von Abgrabungen und für landschaftsbauliche Maßnahmen sowie
  • in technischen Bauwerken.

Das Umweltministerium weist darauf hin, dass durch diese Verwaltungsvorschrift die in einigen Fachverlagen veröffentlichte und in der Homepage der LAGA eingestellte Mitteilung 20 der LAGA, Allgemeiner Teil I, Teil II Technische Regeln für die Verwertung von Bodenmaterial und Teil III Probenahme und Analytik in Baden-Württemberg keine unmittelbare Wirkung entfalten. Die wesentlichen Aussagen aus diesen Werken sind in beigefügter Verwaltungsvorschrift für die Bodenverwertung zusammengefasst umgesetzt.