Frage: BR Baustoff Recycling und Deponietechnik:
Derzeit fallen jährlich bundesweit ca. 223 Mio. Tonnen an
Bauschutt, Erdaushub und Straßenaufbruch an, in Baden-Württemberg ca. 28,5 Mio.
Tonnen. Bei einem konsequenten Flächenrecycling ist durch Rückbau etc. für
Umnutzung und Nachverdichtung von einem Anstieg dieser Abfallmengen auszugehen.
Welcher Stellenwert kommt dem Baustoffrecycling seitens der Landesregierung zu?
Antwort Ministerin T. Gönner:
Die genannten Baumassenabfälle bilden in der Tat den größten
Posten am Gesamtabfallaufkommen in Deutschland bzw. auch in Baden-Württemberg.
Deshalb bewerte ich die Bedeutung des Baustoffrecyclings – auch beim
Flächenrecycling – sehr hoch. Dabei bewegen wir uns auf der Basis des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, wonach angefallene Abfälle prioritär
zu verwerten sind. Die Forderung nach Bauabfallrecycling ist auch im
Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002 als Grundsatz formuliert. Darüber
hinaus fordert der Umweltplan unseres Hauses ein verwertungsorientiertes Vorgehen
bei Abbruchmaßnahmen. Dass der hohe Stellenwert des Recyclings nicht nur seitens
der Landesregierung so eingeschätzt wird, zeigt sich auch auf der EU-Ebene.
Dort wird derzeit eine thematische Strategie für Abfallvermeidung und
–recycling im Rahmen des 6. Umweltaktionsprogramm diskutiert.
Frage: BR Baustoff Recycling und Deponietechnik:
In Baden-Württemberg ist der Wiedereinsatz von
Recycling-Baustoffen seit dem 13.04.2004 nach dem Erlass des Ministeriums für
Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg geregelt. Auf Bundesebene wird das
Bundesumweltministerium im Laufe diesen Jahres eine Verwertungsverordnung des
Bundes unter anderem zum Einsatz von Recycling-Baustoffen unter Beachtung des
vorsorgenden Grundwasser- und Bodenschutzes beginnen zu erarbeiten. Halten Sie den baden-württembergischen
Baustoff-Recycling-Erlass für ein Regelwerk, das für eine Verwertungsverordnung
des Bundes in Frage kommt?
Antwort Ministerin T. Gönner:
Der baden-württembergische Baustoff-Recycling-Erlass hat
sich bislang bewährt. Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass möglichst
viele Inhalte aus dem Erlass in einer Bundesverordnung wiederzufinden sein werden.
Frage: BR Baustoff Recycling und Deponietechnik:
Verbunden mit dem baden-württembergischen
Baustoff-Recycling-Erlass ist der Produktstatus für Recycling-Baustoffe
möglich, sofern ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem bei den
herstellenden Betrieben vorliegt. Wie
bewerten Sie das von der Baustoff-Recycling-Branche aufgebaute
Qualitätssicherungssystem, den sog. QRB?
Antwort Ministerin T. Gönner:
Seit Gründung des Qualitätssicherungssystems, dessen Inhalte
in enger Abstimmung mit uns formuliert worden sind, gibt es Anzeichen dafür,
dass eine deutliche Qualitätssteigerung bei den Recycling-Baustoffen erreicht
werden konnte. Damit ist ein wesentliches Anforderungsziel in weniger als
anderthalb Jahren für einen umweltgerechten Baustoff erreicht worden. Der QRB
zeigt, dass sich Eigenverantwortung der Wirtschaft und staatliches Handeln
ergänzen können. Das Qualitätssicherungssystem ist ein Beispiel dafür, dass die
Selbstverpflichtung der Recycling-Baustoff-Branche innerhalb der staatlich
vorgegebenen Rahmenbedingungen sehr gut funktioniert.
Frage: BR Baustoff Recycling und Deponietechnik:
Der baden-württembergische Baustoff-Recycling-Erlass sieht
auch eine aus Wettbewerbsgründen in der Regel produktneutrale Ausschreibung von
Recycling-Baustoffen zu anderen Gesteinskörnungen vor. Leider ist aber noch
immer ein Ausschluss von Recycling-Baustoffen – auch von qualitätsgesicherten
Recycling-Baustoffen des QRB – in Ausschreibungen zu verzeichnen. Sehen Sie
seitens des Umweltministeriums Instrumente zur Förderung des Einsatzes von
Recycling-Baustoffen, respektive QRB-geprüfter Recycling-Baustoffe?
Antwort Ministerin T. Gönner:
Die Landesregierung wird flankierend die für Baumaßnahmen
zuständigen Landesbehörden, also insbesondere die Straßenbauverwaltung und die
Hochbauverwaltung, sowie Kommunen dazu anhalten, bei der Vergabe von
Materiallieferungen Baustoffrecyclingmaterial gleichberechtigt zu natürlichen
Rohstoffen zuzulassen. Dabei setze ich aber voraus, dass die Materialien
qualitativ hochwertig sind und sicherlich ist der QRB hierfür ein Garant.
Frage: BR Baustoff Recycling und Deponietechnik:
Derzeit zählt der QRB ca. 60 Recycling-Betriebe und 12
Fremdüberwachungsstellen zu seinen Mitgliedern. Leider agieren viele
Recycling-Betriebe derzeit noch ohne Umwelt- und Qualitätskontrolle frei am
Markt. Wie bewertet die Landesregierung diese Situation?
Antwort Ministerin T. Gönner:
Zunächst möchte ich natürlich klarstellen, dass auch
Betriebe, die nicht im QRB zusammengeschlossen sind, die Vorgaben des Erlasses
einhalten müssen. Wir prüfen derzeit, ob noch im laufenden Jahr
schwerpunktmäßig nicht dem QRB angehörende Betriebe einer Analysenkampagne
unterzogen werden sollen. Andererseits sehe ich aber auch keinerlei Grund für
Pessimismus, denn es ist ein äußerst positives Signal, wenn es gelingt, in
dieser kurzen Zeit bereits 60 Betriebe in einem Qualitätszirkel
zusammenzuschließen. Dies ist sicherlich eine lobenswerte organisatorische
Leistung. Natürlich muss es unser Ziel sein, dass die Zahl der Betriebe, die
sich einem Qualitätssystem unterwerfen, noch größer wird. Von daher kann ich
nur alle Recyclingunternehmen dazu auffordern und ermuntern, sich einer
organisierten Umweltverträglichkeits- und Qualitätskontrolle, wie es im QRB geschieht,
anzuschließen. Dass wir hierbei auf dem richtigen Weg sind, zeigen auch die
QRB-Kooperationspartner, wie beispielsweise der NABU, die LUBW, der Landkreis-,
Gemeinde- und Städtetag und viele mehr. Als erfolgreiches Kooperationsmodell
zwischen Wirtschaft und Landesregierung wünsche ich dem QRB weiterhin viel
Erfolg.
Das Interview haben Christa Szenkler und Thomas Beißwenger
vom QRB im Auftrag der Fachzeitschrift BR Baustoff Recycling und Deponietechnik, Giesel Verlag, geführt.