QRB-Rc Baden-Württemberg e.V. | 18.05.2012 | 18:07
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Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e. V. (QRB)
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application/pdf Verlängerung des RC-Erlasses bis zum 31.12.2013 Die "Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" vom 13.04.2004 wurden mit Erlass vom 2. Dezember 2011 durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erneut verlängert. Somit behalten die Hinweise bis zum Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung, längstens jedoch bis 31.12.2013 ihre Gültigkeit.
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Recycling-Baustoffe mit Produktstatus - mit dem QRB geht's !

Produkt-Zertifikat und Mitgliedszeichen des QRB

Der QRB-Verein eröffnet Recycling-Baustoff-Betrieben die Möglichkeit, für Recycling-Baustoffe den Produktstatus zu erlangen und dient der Umsetzung des Erlasses "Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial" vom 13. April 2004 des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (Az. 25-8982.31/37).

Der Erlass für den Einsatz von Recycling-Baustoffen sowie die Umsetzung des geforderten Qualitätssicherungssystems entstanden in einem von Umweltminister Ulrich Müller im Mai 2002 einberufenen Arbeitskreis. Vertreten in dieser Arbeitsgruppe waren:

·          Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (UVM, Obmann: Herr Ministerialrat Peter Dihlmann),

·          Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (WM),

·          Landesanstalt für Umweltschutz (LfU),

·          Prüfinstitute (ifm, ampi) sowie

·          Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE).

       

Gemäß dieses Erlasses können Recycling-Baustoffe als Produkte eingestuft werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen und eine Güteüberwachung stattfindet:

·      die Recycling-Baustoffe haben einen positiven Marktwert,

·      die Eigenschaften der Recycling-Baustoffe sind mit den Eigenschaften der zu substituierenden Primärrohstoffe    vergleichbar,

·      der Recycling-Baustoff wird in einem Betrieb, der einer Gütegemeinschaft angehört, hergestellt,

·      die hergestellten Recycling-Baustoffe halten die in der Tabelle 1 des Erlasses genannten Zuordnungswerte Z1.1 zuverlässig ein (s. nachfolgende Tabelle),

·      die Recycling-Baustoffe werden ebenso wie Primärbaustoffe ordnungsgemäß deklariert, was bedeutet, dass für das Outputmaterial einer Recyclinganlage der jeweilige Anwendungsbereich genau zu bestimmen ist.

Die weiteren notwendigen Nachweise für den Produktstatus Ihrer Recycling-Baustoffe - Nachweis positiver Marktwert, vergleichbare Eigenschaften Recycling-Baustoffe / Primärrohstoffe und Produktdeklaration - erhalten Sie bei einer QRB-Mitgliedschaft von der QRB-Geschäftsstelle.

Ressourcen im Kreislauf

Kreislaufwirtschaft am Scheideweg incl. RC-Tag




Die nachfolgende Tabelle (Auszug aus dem UVM-Erlass vom 13.04.2004) zeigt die einzuhaltenden Zuordnungswerte Z 1.1 für den Erhalt des Produktstatus sowie den Überwachungsrhythmus für die Recycling-Baustoffe (Eigen- und Fremdüberwachung). Diese Anforderungskriterien an den Produktstatus gelten für stationäre, semi-mobile und mobile Anlagen. Bitte Fußnoten beachten. 

Nr.

Parameter

Dimension

Z 1.1
(Zuordnungswert)

Eigenüberwachung

Fremdüberwachung

 

organoleptische Prüfung, Aussehen

 

 

täglich

 

 

Herkunft

 

 

  täglich

 

1

Kohlenwasserstoffe

C10-C22 (C10-C40)

mg/kg

300 (600)

 

 

2

PAK nach EPA

mg/kg

10

 

4-mal jährlich

3

EOX

mg/kg

3

 

 

4

PCB6

mg/kg

0,15

 

oder

5

Arsen

µg/l

15

 

 

6

Blei

µg/l

40

 

1-mal je

7

Cadmium

µg/l

2

nein

angefangene

8

Chrom

µg/l

30

 

10.000 Tonnen

9

Kupfer

µg/l

50

 

 

10

Nickel

µg/l

50

 

bei mobilen oder

11

Quecksilber

µg/l

0,5

 

semimobilen

12

Phenole

µg/l

20

 

Anlagen:

13

Zink

µg/l

150

 

wie oben,

14

Chlorid

mg/l

100

 

jedoch mindestens

15

Sulfat

mg/l

250

 

1-mal pro

16

pH-Wert

--------

6,5-12,5

wöchentlich

Aufstellung

17

elektrische Leitfähigkeit

µS/cm

2500

wöchentlich

 



Bei den Parametern 1 bis 4 sind die Feststoffgehalte zu bestimmen, bei den übrigen Parametern die Eluatwerte nach DIN 38414, Teil 4, Ausgabe 10/1984. Grundsätzlich gilt, dass das Material in der Kornverteilung zu untersuchen ist, in der es verwertet werden soll. Alternativ hierzu kann zur Eluatherstellung entsprechend den Regelungen der Verwaltungsvorschrift über vorläufige Lieferbedingungen für aufbereiteten Straßen-aufbruch und Bauschutt zur Verwendung im Straßenbau Baden-Württemberg vom 15.11.1991 (GABl. 1991, S. 1182) verfahren werden.

Zu 1. (Mineralölkohlenwasserstoffe): Die angegebenen Zuordnungswerte gelten für Kohlenwasserstoffverbindungen mit einer Kettenlänge von C10 bis C22. Der Gesamtgehalt bestimmt nach E DIN EN 14039 (C10-C40) darf insgesamt den in Klammern genannten Wert nicht überschreiten.

Zu 1. (Mineralölkohlenwasserstoffe): Überschreitungen der Klammerwerte (C10 bis C40), die nach analytischer Messwertbeurteilung auf Bitumenanteile zurück zu führen sind, sind außer Betracht zu lassen (UVM 12.10.2004, Az.: 25-8902.31/37 - Anerkennung des QRB).

Zu 2. (PAK nach EPA): Bis zum 31.12.2005 gilt für Z 1.1: 15 mg/kg.

Zu 4. (PCB6): Zu bestimmen ist die Summe der 6 PCB-Kongenere nach Ballschmiter Nr. 28, 52, 101, 138, 153 und 180

Zu 5. (pH-Wert): pH-Werte stellen allein kein Ausschlusskriterium dar.



Workflow des Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe Baden-Württemberg e. V


© 2004 Christa Szenkler, Thomas Beißwenger & in medias res GmbH

Technik: in medias res Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, Freiburg:

Dr. Christoph Lindenbeck, Stefan Giese, Michael Schulz & Martin Prechtel,

www.zopecms.de