Sollte ein Unternehmen Mitglied in einer Recycling-Baustoff-Gütegemeinschaft eines anderen angrenzenden Bundeslandes sein und das Liefergebiet in Baden-Württemberg und dem anderen Bundesland liegen, kann die einmalige Aufnahmegebühr auf Antrag um bis zu 50 % reduziert werden.
Kleinstmengenproduzenten = Produktionsmenge < 10.000 t/Jahr.
2. Für fördernde Mitglieder gemäß Ziffer 3.2 der Satzung (z.B. Ingenieurbüro oder Zulieferfirmen) ist ein Beitrag von jährlich 750,00 (zzgl. MwSt.) festgesetzt.
3. Der jeweilige Rechnungsbetrag wird ohne Abzug mit der Anforderung fällig.
4. Beiträge, die jeweils bis Jahresende nicht eingegangen sind, werden gegebenenfalls unter Einrechnung von Verzugszinsen grundsätzlich gerichtlich eingefordert.
5. Die Beitragsordnung tritt am 27.04.2010 in Kraft.
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